Am Münchner Flughafen ist es für einen Mann ziemlich schlecht gelaufen. Ein Mann trug eine Tüte Marihuana mit sich und wollte es so schnell wie möglich loswerden. Seine Idee: Er drückt es einem Jugendlichen in die Hand. Was er nicht wusste: Der Jugendliche arbeitet als Praktikant – und zwar bei der Polizei. Auch wenn der Besitz von Marihuana am Flughafen nicht komplett verboten ist, hatte das Vorgehen dennoch Konsequenzen.

Mehrere Schülerpraktikanten durften für einige Tage bei der Bundespolizei am Münchner Flughafen dabei sein. Hier sollten sie lernen, wie der tägliche Ablauf bei der Polizei aussieht. Dass es sich hierbei um ein aufregendes Praktikum handelt, war von Beginn an klar. Wie aufregend es aber tatsächlich wird, konnten die Praktikanten noch nicht wissen.

Ein 39-jähriger Passagier hat vor der Personenkontrolle wohl kalte Füße bekommen. Ihm ist eingefallen, dass es besser wäre, das Päckchen Marihuana loszuwerden, das er bei sich trug. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, gab er einem der Praktikanten einen Handschlag und drückte ihm so das Cannabis in die Hand. Allerdings war genau das dann sein Problem.

Die Jugendlichen benachrichtigten die Bundespolizei und folgten dem Mann und seinem Begleiter. Beide waren auf dem Weg zu einem Flug nach Thailand. Nachdem die Bundespolizei zur Personenkontrolle kam, wurde der Passagier kontrolliert. Hierbei konnte kein weiterer Drogenbesitz festgestellt werden. Dennoch kam der Passagier nicht ganz so einfach davon.

Die Übergabe von Marihuana an Minderjährige ist strafbar. Daher wurde eine Anzeige gestellt. Nachdem die Polizei alle Maßnahmen abgeschlossen hatte, durfte der Fluggast dann jedoch weiterreisen.

Die Praktikanten haben sich komplett richtig verhalten. Ihr Praktikum bei der Bundespolizei hat damit einen beeindruckenden Abschluss gefunden. Grundsätzlich ist der Besitz von einer bestimmten Menge Cannabis in der Öffentlichkeit nicht verboten. Allerdings darf Marihuana nicht einfach aus dem Land ausgeführt werden. Ebenfalls verboten ist es, Minderjährige mit Marihuana zu versorgen. Genau diese Punkte haben dafür gesorgt, dass der Passagier erst einmal in Bedrängnis gekommen ist. Für die nächste Reise wird er vermutlich erst einmal seine Taschen kontrollieren, bevor er sich auf den Weg zum Flughafen macht.

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