Cannabisgesetz: Diese Regeln gelten in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Ab dem 1. April 2024 tritt das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft. Für Erwachsene wird der Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Auflagen nun legalisiert. Zusätzlich haben Verbraucher nun auch die Möglichkeit, Cannabis über gemeinnützige Anbauvereine zu beziehen oder selbst anzubauen. Beim Fahren eines Fahrzeugs gibt es einen festgelegten Grenzwert für den THC-Gehalt. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fragen für Dich zusammengetragen und nach dem aktuellen Gesetz beantwortet.

Welche Regelungen gelten in Sachen Eigenanbau und Eigenbedarf?

Cannabis wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes aus dem Betäubungsmittelgesetz entfernt und gehört nicht mehr zur Liste der illegalen Substanzen. Als Erwachsener hast du nun das Recht, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit zu besitzen bzw. bei dir zu tragen.

Im eigenen Zuhause darfst du sogar bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro Person halten. Dabei ist es egal, wie viele Sorten du im Besetz hast. Zudem ist es erlaubt, Cannabissamen für den privaten Anbau aus EU-Ländern zu importieren oder online zu bestellen.

Bei einer Überschreitung der erlaubten Menge sind geringfügige Übertretungen möglich: Bis zu 5 Gramm zusätzlich im öffentlichen Raum und bis zu 10 Gramm zu Hause werden lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Für größere Überschreitungen drohen allerdings strafrechtliche Konsequenzen, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen können. 

Überblick:

  • Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen
  • Zu Hause sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis und bis zu drei Cannabispflanzen pro Person erlaubt
  • Überschreitungen: Bis zu 5 Gramm (öffentlich) und 10 Gramm (zu Hause) gelten als Ordnungswidrigkeit
  • Bei größeren Mengen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Erlaubt: Einfuhr und Online-Bestellung von Cannabissamen aus EU-Ländern für den Eigenanbau.

Wie bekommt man legal Cannabis?

Neben der Möglichkeit des privaten Anbaus ist die Abgabe von Cannabis vorerst ausschließlich über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder sogenannte Cannabis-Clubs gestattet. Diese Clubs dürfen jedem Mitglied maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat zur Eigenverwendung zur Verfügung stellen. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre, und jeder Club kann bis zu 500 Mitglieder aufnehmen, wobei alle Mitglieder ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Bei Mitgliedern, die unter 21 Jahre alt sind, ist die Abgabe auf maximal 30 Gramm pro Monat beschränkt, und der THC-Gehalt des Cannabis darf nicht mehr als zehn Prozent betragen. 

Die Clubs sind verpflichtet, Beauftragte für Jugendschutz, Sucht und Prävention zu benennen, und dürfen keinerlei Werbung für ihre Aktivitäten machen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass sie einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist untersagt. Der Konsum von Cannabis ist weder in den Clubs selbst noch in deren Sichtweite erlaubt.

  • Abgabe von Cannabis nur über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs
  • Clubs dürfen maximal 50 Gramm pro Mitglied und Monat abgeben
  • Mindestalter für Mitgliedschaft: 18 Jahre; maximal 500 Mitglieder pro Club
  • Mitglieder unter 21 Jahren dürfen höchstens 30 Gramm pro Monat erhalten; THC-Gehalt maximal 10%
  • Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte müssen benannt werden; keine Werbung erlaubt
  • Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen
  • Keine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Clubs erlaubt
  • Konsum von Cannabis in den Clubs und in deren Sichtweite ist verboten

Kiffen in der Öffentlichkeit

Auch wenn Cannabis nun legal ist, sollen vor allem die Minderjährigen geschützt werden. Aus diesem Grund darfst du nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen dein Cannabis konsumieren und auch das Kiffen rund um Schulen, Spielplätzen, Schulen, Sportstätten sowie weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen ist in Sichtweite ist untersagt. Hier musst du einen Abstand von mindestens 200 Meter einhalten. In der Fußgängerzone darfst du zwischen 7 und 20 Uhr nicht kiffen.

Cannabis Konsum im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gibt es einen festgelegten Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Cannabis. Zuvor war es untersagt, unter dem Einfluss von Cannabis Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder zu bedienen. Fahrer, die 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut haben, müssen in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Experten vergleichen diesen Grenzwert mit einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille. Zudem wird ein strenges Fahrverbot verhängt, wenn Cannabis und Alkohol gleichzeitig konsumiert wurden; in solchen Fällen kann eine Geldstrafe von etwa 1.000 Euro anfallen. Für Fahranfänger während ihrer zweijährigen Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren ist der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr verboten.

  • Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert für THC bei Cannabis
  • Fahren unter dem Einfluss von Cannabis war zuvor verboten
  • Bei 3,5 Nanogramm THC oder mehr: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot
  • Grenzwert vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol
  • Striktes Fahrverbot nach kombiniertem Konsum von Cannabis und Alkohol; Bußgeld von etwa 1.000 Euro
  • Für Fahranfänger in der Probezeit (2 Jahre) und unter 21-Jährige ist Cannabis am Steuer verboten

Ist es weiterhin strafbar zu dealen?

Ja das Dealen mit Cannabis bleibt strafbar.  Das sowohl für Erwachsene als auch Minderjährige. Vor allem der Schutz von Minderjährigen hat sich deutlich verschärft. So wird zum Beispiel die Abgabe von Cannabis an Minderjährige mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft.

Gibt es eine Planung bezüglich des kommerziellen Handels?

Die Bundesregierung arbeitet momentan an der zweiten Phase des Gesetzes, auch bekannt als das „Säule-2-Gesetz“. Ziel dieses Gesetzes ist es, den kommerziellen Vertrieb von Cannabis in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in bestimmten Modellregionen auszuprobieren. Welche Regionen für dieses Vorhaben ausgewählt werden, ist bislang unklar. Die geplanten Projekte sollen von wissenschaftlicher Seite begleitet werden und für einen Zeitraum von fünf Jahren laufen. Zudem wird erwartet, dass das Gesetz der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt wird.

  • Bundesregierung plant das „Säule-2-Gesetz“
  • Ziel: Kommerzieller Verkauf von Cannabis in Apotheken und lizenzierten Geschäften testen
  • Auswahl der Modellregionen steht noch aus
  • Projekte werden wissenschaftlich begleitet und sind auf fünf Jahre angelegt
  • Gesetz wird voraussichtlich zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt

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