Die Verordnung von Cannabis auf Rezept für medizinische Zwecke kann bisher noch über verschiedene Webseiten erhalten werden. Das soll, nach Aussage der Gesundheitsministerien, vielleicht bald nicht mehr möglich sein. Ziel ist es, dass Patient*innen eine ausreichende Aufklärung über Wirksamkeit, Einnahme und auch Nebenwirkungen erhalten.

Medizinisches Cannabis unterliegt nicht den rechtlichen Vorgaben zu Betäubungsmitteln. Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht möglich, Medizinalcannabis ohne eine Verordnung und außerhalb einer Apotheke zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen zu dieser Thematik finden sich im Medizinalcannabisgesetz, kurz als MedCanG bekannt. Das bedeutet, dass medizinisches Cannabis grundsätzlich auch durch Online-Apotheken versendet werden kann.

Der Gesundheitsschutz sieht dieses Thema kritisch und möchte ansetzen, es zu verändern. Gewünscht ist eine Anpassung des Medizinalcannabisgesetzes, die eine Verpflichtung zu einer Erstkonsultation bei einem Arzt oder einer Ärztin vor Ort enthält. Wenn es nach den Verantwortlichen aus dem Gesundheitsschutz geht, darf eine Verordnung also nur dann verschrieben werden, wenn Patient*innen einen Termin bei einem Arzt durchlaufen. So soll sichergestellt werden, dass auch wirklich eine medizinische Grundlage für die Verordnung besteht.

Die Problematik der Telemedizin

Generell ist Telemedizin in den jeweiligen Gesundheitsministerien der Länder schon länger ein Thema. Die zunehmenden Angebote im Bereich der Telemedizin sorgen dafür, dass immer mehr Menschen sie auch in Anspruch nehmen. Um hier eine Sicherheit für Patient*innen gewährleisten zu können, soll die Telemedizin besser kontrolliert werden. Ihr ursprüngliches Ziel, Ärzt*innen vor Ort zu entlasten, soll dabei in den Fokus rücken. Derzeit sehen Kritiker eher den Hauptpunkt der Gewinnerzielung bei den Angeboten.

Unter anderem kommt Kritik zum derzeitigen Stand der Telemedizin aus der Bundesapothekerkammer. So werden Bedenken darüber geäußert, dass die Plattformen dabei helfen, verschreibungspflichtige Medikamente auch kurzfristig zu erhalten, ohne dafür eine ärztliche Beratung durchlaufen zu müssen.

Die Verschreibungspflicht für Medikamente dient aber gerade dazu, dass ärztliche Entscheidungen die Grundlage für die gewählte Therapieform darstellen. Für Patient*innen kann möglicherweise die Gefahr bestehen, dass ohne eine ausreichende ärztliche Beratung und Kontrolle die Medikamente nicht die gewünschten Erfolge erzielen oder sogar zu einer gesundheitlichen Gefahr werden können.

Inwieweit sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis nun etwas verändern wird, lässt sich noch nicht sagen. Fakt ist, dass das Thema zumindest für Aufruhr sorgt, der auch Veränderungen nach sich ziehen kann.

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