Obwohl sein Traum eines Cannabis-Clubs in „(H)Aschheim“ nicht verwirklicht werden kann, hat der Hanf-Aktivist Wenzel Cerveny vor Gericht einen Teilsieg errungen: Die Staatsanwaltschaft München I hat auf Vorschlag das Verfahren gegen ihn aufgrund des Verkaufs von Produkten wie Cannabisblüten und Hanftee aus dem Jahr 2017 eingestellt.

Damit endet das Gerichtsverfahren am Amtsgericht München deutlich schneller als ursprünglich geplant. Statt der anberaumten fünf Verhandlungstage wurde der Prozess vorzeitig beendet. Der Tag schloss sogar mit einem Handschlag zwischen Cerveny und Staatsanwalt Jakob Schmidkonz.

1.500 Cannabis-Stecklinge – Ist das erlaubt?

Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 der Strafprozessordnung erfolgt nur, weil ein viel gravierenderes Verfahren auf Cerveny wartet: Im Frühjahr beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft in seinem Geschäft in Aschheim nahezu 1.500 Cannabis-Stecklinge. Cerveny ist überzeugt, dass der Anbau und Verkauf im Einklang mit dem neuen Cannabis-Gesetz steht, während die Staatsanwaltschaft einen anderen Standpunkt vertritt.

Aktivist erhält seinen Lkw zurück

Aufgrund der Aussicht auf „weitere rechtliche Probleme“ empfahl der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens. Der 64-Jährige bekommt sowohl einen damals beschlagnahmten Lkw als auch Bargeld zurück, während die Cannabisprodukte nicht zurückgegeben werden. Im Gegenzug verzichtet er auf jegliche Schadens- und Entschädigungsansprüche.

Wann das neue Verfahren bezüglich der Cannabis-Pflanzen, die Cerveny in einem ehemaligen Supermarkt in Aschheim anbaute, beginnen wird, bleibt ungewiss. Auch vor dem Landgericht Landshut laufen Verfahren zu den Stecklingen, deren Verhandlungsdaten ebenfalls unklar sind.

Der selbsternannte Haschisch-Pionier Cerveny sorgte für Aufregung, als die Stadt Aschheim ihm einen kleinen Spielplatz direkt vor seiner geplanten Cannabis-Club-Location zuwies, um die Genehmigung zu verhindern. Aschheim hatte keine Absicht, im Land der Haschisch-Kultur zu enden.

Acht genehmigte Cannabis-Vereinigungen – Cervenys Antrag misslingt

In Bayern wurden inzwischen acht Cannabis-Anbauvereinigungen genehmigt, so das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Cervenys Antrag zählt nicht dazu, berichtet er. Seine Pläne hat er längst aufgegeben, auch weil die jahrelange Wartezeit zu einem Abbruch zahlreicher Mitgliedschaften führte und die finanziellen Mittel erschöpft sind. Bis August muss Cerveny sein Geschäft schließen.

Nach Angaben des LGL wurden bisher zwei Anträge abgelehnt, 21 sind noch in Bearbeitung, und zehn Anträge wurden zurückgezogen.

Staatsregierung verfolgt strengen Anti-Cannabis-Kurs

Die bayerische Staatsregierung hat die Teil-Legalisierung von Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft treten soll, stark kritisiert und betont, dass sie diese so einschlägig wie möglich regulieren möchte. In Bayern gilt beispielsweise ein umfassendes Verbot des Cannabiskonsums auf Volksfesten, in Biergärten und in bestimmten Parks.

Cerveny sieht sich, nach eigenen Aussagen im Hinblick auf 33 Razzien in seinen Geschäften, als Opfer politischer Verfolgung. „Ich werde nicht gemäß dem Gesetz, sondern durch eine Ideologie gejagt“, erklärt er. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, das neue Gesetz „extrem restriktiv“ umzusetzen, wodurch die Justiz zum „verlängerten Arm dieser Ideologie“ werden würde.

Dennoch ist Cerveny optimistisch in Anbetracht der neuen rechtlichen Herausforderungen, die vor ihm liegen. Der Anbau und Verkauf der Stecklinge wurden von seinem erfahrenen Anwaltsteam gründlich geprüft, und es wurde ein juristisches Gutachten erstellt. „Ich sehe mich keiner Schuld bewusst“, betont er. „Ich freue mich auf die nächste Runde.“

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