Slowenien geht in Südost- und Osteuropa einen ungewöhnlichen Schritt: Als erstes Land der Region wird es den Konsum von Cannabis für den privaten Gebrauch unter bestimmten Auflagen legal erlauben. In dem Zwei-Millionen-Einwohner-Staat soll damit eine liberalere Haltung im Umgang mit der Droge eingeführt werden.
Die Gründe für die Entscheidung
„Wir setzen um, was die Bürgerinnen und Bürger entschieden haben“, erklärte Natasa Sukic von der Regierungspartei Levica. Zusammen mit der sozialliberalen Freiheitsbewegung (GS) von Premierminister Robert Golob brachte sie den Gesetzesentwurf ins Parlament ein. Ziel sei die „Entstigmatisierung“ des Konsums. Studien zeigten, so Sukic, dass Cannabis nicht gefährlicher sei als bereits erlaubte Genussmittel wie Alkohol oder Tabak.
Bisher war der private Marihuana-Konsum nur in einigen europäischen Ländern wie Deutschland, Luxemburg, Malta, Spanien und den Niederlanden sowie in Staaten wie Kanada, Thailand, Georgien und Teilen der USA legal oder teilweise entkriminalisiert. In Slowenien selbst hatte ein Volksentscheid parallel zur Europawahl im vergangenen Jahr bereits den Weg geebnet: 51,57 Prozent stimmten für die Freigabe von Anbau und Besitz für den Eigenbedarf, ganze 66,71 Prozent unterstützten die Legalisierung für medizinische Zwecke.
Die rechtliche Grundlage zum Thema
Rechtlich bindend sind Referenden in Slowenien zwar nicht. Doch die Regierung in Ljubljana sieht sich verpflichtet, die mehrheitlich beschlossenen Wünsche zeitnah umzusetzen. So wurde bereits im Juni ein Gesetz verabschiedet, das privaten Produzenten mit Lizenz den medizinischen Cannabis-Anbau erlaubt. Der neue Entwurf zum Freizeitgebrauch orientiert sich weitgehend an Modellen aus Luxemburg, Malta und Deutschland – allerdings mit einigen eigenen Anpassungen.
Erwachsene Sloweninnen und Slowenen sollen künftig bis zu vier Pflanzen pro Person oder sechs pro Haushalt anbauen dürfen. Im öffentlichen Raum ist die Mitnahme auf sieben Gramm pro Person begrenzt. Zu Hause jedoch können Cannabisfreunde deutlich größere Mengen lagern – nämlich bis zu 150 Gramm pro Person oder 300 Gramm pro Haushalt, was im Vergleich zu Deutschland und Malta (je 50 Gramm) großzügiger ist.
Klar untersagt bleibt der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Auch ein Verkauf von eigenem Anbau ist nicht gestattet – kleine Mengen dürfen aber verschenkt werden. Im Straßenverkehr sollen ähnlich wie bei Alkohol klare THC-Grenzwerte eingeführt werden: Bei einem Wert bis drei Nanogramm pro Milligramm Blut drohen 300 Euro Strafe, bei drei bis fünf Nanogramm 600 Euro, und ab fünf Nanogramm 1200 Euro.
Am Arbeitsplatz hingegen wird es keine verpflichtenden THC-Tests geben. Mit Verweis auf den Schutz der Konsumenten sieht der Entwurf ein Verbot entsprechender Kontrollen durch Arbeitgeber vor.