Cannabis-Blüten könnten bald einen Sonderstatus erhalten. Der Hersteller Sanaleo ist auf dem Markt der CBD-Produkte aktiv und durfte bisher nur 19 % Mehrwertsteuer erheben. Nun soll er Tabaksteuer zahlen. Was zuerst nicht wie ein Grund zur Freude klingt, ist es aber vielleicht doch.

Sowohl der Branchenverband Cannabiswirtschft (BvCW) als auch der Hersteller Sanaleo sehen das als ein Zeichen dafür, dass CBD-Blüten ohne THC nun nicht mehr als Cannabis gewertet werden. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Konsumcannabisgesetzes *¹(KCanG). Steuerbar können die Erzeugnisse des Herstellers aber nur dann sein, wenn sie eine Steuerbanderole haben und das ist nun der Fall.

Erste Steuerzeichen wurden durch das Hauptzollamt Bielefeld vergeben. Diese gelten bisher aber nur für die Hanfblüten, die nachweislich frei von THC sind. Sanaleo kann sich damit als erstes Unternehmen im Großhandelsbereich zeigen, das seine Produkte mit den Steuerzeichen verkaufen kann. Der BvCW hat allerdings durch die Generalzolldirektion Neustadt die Information erhalten, dass hier keine Änderungen geplant sind.

Dabei ist das Thema nicht neu. Schon 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, dass Cannabis-Blüten ohne THC nicht als Betäubungsmittel gelten. Auch das Finanzgericht Düsseldorf sowie das Landgericht Freiburg waren in diesen Bereichen schon aktiv. Sie haben festgelegt, dass Steuerzeichen Unternehmen für ihre Produkte nicht verwehrt werden dürfen, wenn diese nachweislich nur einen geringen Gehalt an THC haben.

Die aktuellen Entwicklungen sind für Paul Portius, CEO von Sanaleo, ein wichtiger Schritt in der Branche. Laut ihm wird so deutlich, dass Nutzhanfblüten in Deutschland legal, sicher und transparent angeboten werden können. Im Juli sollen die Produkte dann auf den Markt kommen.

Lisa Haag arbeitet beim BvCW als Fachbereichskoordinatorin für Dienstleistungen und Handel sowie Technik. Sie fordert nun, dass der Zoll klare Weisungen für die Vergabe von Steuermarken erhalten soll. Ziel des BvCW ist es, dass Steuerzeichen für alle Produkte ausgegeben werden, die einen THC-Gehalt von 0,3 % oder weniger haben. Hiermit würde Deutschland auf einer Linie mit anderen EU-Ländern liegen. Gerade in Belgien, Luxemburg und auch in Österreich werden Nutzhanfblüten schon länger besteuert.

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