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Auch künftig soll der Freizeitgebrauch von Cannabis in Deutschland erlaubt bleiben – doch die Überwachung und Regelung werden deutlich verschärft. Das erklärte der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), in einem Interview. Er plädiert dafür, den legalen Konsum unter Erwachsenen beizubehalten, gleichzeitig aber problematische Begleit­erscheinungen konsequent zu adressieren.

Social Supply durch Streeck in der Kritik

Streeck warnte eindringlich vor dem sogenannten „Social Supply“, also der Weitergabe von selbst angebautem Cannabis unter Freunden oder Bekannten. Er bezeichnete diesen Bereich als „besorgniserregend“: Wenn der informelle Austausch wächst, drohe erneut ein Schwarzmarkt – „nur unter anderer Bezeichnung“. Daher sei es erforderlich, dass nicht zurück zur Illegalität gedrängt werde, sondern der legale Rahmen gestärkt und präzisiert werde.

Nach aktuellen Schätzungen konsumieren rund fünf Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Cannabis, so der Politiker. Es gelte, diese Gruppe gezielt vom Schwarzmarkt fernzuhalten: „Wir müssen Menschen an das legale Angebot führen – und nicht wieder hinein in die Illegalität.“ Legale Strukturen sollen also nicht abgeschafft werden, vielmehr erforderte die Situation eine bessere Regulierung, so Streeck weiter.

Abtrennung von Freizeit- und Medizin-Cannabis im Fokus

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Abtrennung von Freizeit- und Medizin-Cannabis. Der Drogenbeauftragte betonte, dass bei medizinischer Nutzung „die gleichen hohen Standards gelten müssen wie bei jedem anderen Arzneimittel“. Nur so lasse sich verhindern, dass sich „Dealer im weißen Kittel“ über Telemedizin oder versandbasierte Verschreibung von Cannabis legitimieren. Der Import von Medizinalcannabis habe zuletzt massiv zugenommen – und das rufe Fragen auf über Missbrauch und Kontrollmechanismen.

Aus diesem Grund plant die Bundesregierung bereits eine Gesetzesverschärfung: Der Versandweg von Medizinalcannabis soll künftig ausgeschlossen werden, eine Verschreibung nur noch nach persönlicher ärztlicher Untersuchung erlaubt sein, mit anschließender Beratung in der Apotheke vor der Abgabe. Zudem kündigte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Bundestag Gespräche über mögliche „Nachsteuerungen“ im Rahmen der allgemeinen Cannabislegalisierung an.

Menge für Eigenbedarf könnte gekürzt werden

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die erlaubte Menge für den Eigenbedarf: Streeck betrachtete die aktuell freigegebene Menge als zu hoch und gab zu bedenken: „Niemand braucht 150 Joints in der Tasche.“ Eine Reduktion dieser Menge sowie eine Neudefinition dessen, was unter Eigenbedarf fällt, stünde zur Debatte, um Kleindealerei einzudämmen und das legale Angebot klar vom Schwarzmarkt abzugrenzen.

Parallel dazu setzt Streeck auf einen stärkeren Jugendschutz: Die jüngste Studie zur Drogenaffinität zeigt, dass der Anteil junger Männer, die innerhalb des letzten Jahres Cannabis konsumiert haben, von 20,6 Prozent im Jahr 2015 auf 31,6 Prozent im Jahr 2025 gestiegen sei. Hier sieht Streeck ein „echtes Problem“ und fordert, dass Minderjährige frühzeitig Zugang zu Beratung und Hilfe bekommen – bevor sich Abhängigkeit oder psychische Folgen verfestigen. Er bemängelte, dass durch die Teillegalisierung der direkte Weg in das Suchthilfesystem für Jugendliche weggefallen sei.

Legaler Konsumeinstieg unter klaren Regeln

Insgesamt plädiert der Drogenbeauftragte dafür, dass Cannabis-Legalisierung und Regulierung Hand in Hand gehen: Eine Freigabe ohne begleitende Schutz-, Kontroll- und Beratungsstrukturen sei riskant. Statt einer Rückkehr zur Prohibition schlägt Streeck eine differenzierte Strategie vor: Der legale Konsumeinstieg unter klaren Regeln bleibt, zugleich müssen jugendliche Risikogruppen gezielt geschützt und der Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückgedrängt werden.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die angekündigten Nachjustierungen konkret aussehen werden – insbesondere wie sich die Regelung von Menge, Anbau und Distribution entwickelt. Klar ist: Cannabis soll in Deutschland weiterhin legal bleiben – allerdings unter strengerer Aufsicht und mit neuen Regeln zur Absicherung von Gesundheit und Ordnung.

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