Im Rahmen der vielseitigen Diskussionen zur Rücknahme der Cannabislegalisierung meldet Bayern Erfolge nach dem neuen Cannabisgesetz. Nach dem das Cannabisgesetz am 23. Februar 2024 durch den Bundestag verabschiedet wurde, gibt es nun erste Informationen zur Kriminalitätsstatistik aus Bayern.

Joachim Herrmann von der CSU hat die bayerische Kriminalstatistik aus dem Jahr 2024 vorgestellt. Hierzu vermeldet er, dass Bayern auch weiterhin zu den sichersten Bundesländern gehört. So sind die Straftaten rückläufig. Pro 100.000 Einwohner werden in der Statistik für 2024 4.218 Straftaten registriert. Damit liegt der Rückgang, im Vergleich zu 2023, bei mehr als 3 Prozent.

Ein großer Teil des Rückgangs wird auf die Cannabislegalisierung zurückgeführt. So gibt es bei der Kriminalität im Zusammenhang mit Rauschgift einen Rückgang von 39 Prozent. Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat die Strafbarkeit nachgelassen. Trotz der positiven Entwicklungen gibt es aber auch Kritik von Joachim Herrmann. Er verweist darauf, dass die Polizei durch das neue Cannabis-Gesetz durch Überwachungsaufgaben stark belastet ist.

Steigerung der Finanzen für die Polizei in Bayern

Im Freistaat soll weiter Geld in die Sicherheit investiert werden. Das Innenministerium sieht vor, den Personalbestand weiter zu erhöhen. Hier ist Bayern bereits sehr gut aufgestellt. Innerhalb von 15 Jahren wurde ein Aufbau von rund 8.000 neuen Personalstellen umgesetzt – Tendenz steigend.

Cannabislegalisierung mit der aktuellen Regierung

Die Sorge, dass die Cannabislegalisierung mit der neuen Regierung wieder rückgängig gemacht wird, ist nach wie vor aktiv. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, dass es keine konkreten Vereinbarungen zu der Thematik gibt. Die Rücknahme des Cannabisgesetzes ist damit nicht festgelegt. Allerdings ist für den Herbst 2025 eine Evaluierung zu dem Thema geplant.

Experten verweisen darauf, dass eine Rücknahme der Teillegalisierung nicht empfehlenswert ist. Gerade im Zusammenhang mit der Teillegalisierung wird die Suchtberatung erleichtert. Sowohl für Betroffene als auch für Angehörige ist es einfacher, über das Thema zu sprechen, wenn die Strafbarkeit nicht mehr im Fokus steht.

Weitere News

Hinweise:
Die Informationen auf dieser Webseite wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Bitte beachte das jeweilige Veröffentlichungsdatum der Beiträge, da sich Gesetze und Vorschriften regelmäßig ändern können. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Fachanwalt oder die zuständige Behörde. Weitere Informationen dazu findest du unter Haftungsausschuss.

Nach oben scrollen